Das machen wir
Auswahl, Sprachvorbereitung, Anstoß und Koordination von Anerkennung und Visum, Behördengänge, erste Wohnung, Anmeldung, Begleitung. Organisatorisch, aus einer Hand.
Der rechtliche Rahmen schreckt viele Arbeitgeber ab - zu Unrecht. Hier die Grundzüge in verständlicher Sprache, klar getrennt nach Herkunft und Schiene. Den Papierkram koordinieren wir.
Vorleistung statt Provision. Erste Zahlung am ersten Arbeitstag.
Bei reglementierten Berufen muss die ausländische Qualifikation als gleichwertig anerkannt werden, bevor jemand voll in dem Beruf arbeitet.
Für Fachkräfte aus Vietnam läuft die Anerkennung über die jeweils zuständige Stelle - je nach Beruf etwa Kammern oder Landesbehörden. Wir stoßen das Verfahren organisatorisch an und sammeln die nötigen Unterlagen, bevor die Person einreist.
Bei Auszubildenden steht nicht die Anerkennung im Vordergrund, sondern der anerkannte Sprachnachweis (in der Regel B1) und die Eignung - die Ausbildung selbst führt ja zum deutschen Abschluss.
Der Aufenthaltstitel ist an einen Zweck gebunden - Ausbildung oder qualifizierte Beschäftigung. Das schafft Verlässlichkeit für beide Seiten.
Für Azubis und Fachkräfte aus Vietnam wird vor der Einreise das passende Visum beantragt; nach der Einreise folgt der entsprechende Aufenthaltstitel. Übernahme nach der Ausbildung und ein Wechsel auf den Fachkraft-Titel sind möglich, ohne dass die Person ausreisen muss.
Wichtig: TESSAR koordiniert die organisatorischen Schritte und arbeitet mit den zuständigen Stellen zusammen. Eine Rechtsberatung im aufenthaltsrechtlichen Sinne leisten wir nicht - dafür sind Behörden und, wo nötig, fachkundige Berater zuständig.
Landwirtschaftliche Erntehilfe läuft über erfahrene Saisonkräfte aus Osteuropa - und damit über einen ganz anderen, schnelleren Rahmen.
Viele dieser Kräfte besitzen eine EU-Staatsbürgerschaft und genießen damit volle Freizügigkeit: kein Visum, meist nicht einmal eine gesonderte Arbeitserlaubnis. Saison-Beschäftigung ist zudem zeitlich geregelt - typischerweise bis zu 90 Tage.
Das macht den Schnelleinsatz möglich: Anreise in der Regel in zwei bis vier Wochen statt monatelangem Verfahren.
Klare Rollen ersparen Missverständnisse.
Auswahl, Sprachvorbereitung, Anstoß und Koordination von Anerkennung und Visum, Behördengänge, erste Wohnung, Anmeldung, Begleitung. Organisatorisch, aus einer Hand.
Der Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag, die Vergütung und die fachliche Führung im Betrieb. Die Person gehört zu Ihrem Team - keine Arbeitnehmerüberlassung.
Die rechtliche Entscheidung über Anerkennung und Aufenthalt trifft die zuständige Stelle. Wir bereiten vor und koordinieren, beraten aber nicht rechtlich.
Die Einwände sind berechtigt. Die Antworten stehen hier.
Nur bei reglementierten Berufen ist die Feststellung der Gleichwertigkeit Voraussetzung. Bei nicht-reglementierten Tätigkeiten zählt die nachgewiesene Erfahrung, die wir in der Auswahl praktisch prüfen. Was für Ihren Fall gilt, klären wir im Erstgespräch.
Das hängt vom Beruf, der Anerkennung und der zuständigen Auslandsvertretung ab. Weil unsere Vorbereitung oft schon läuft, bevor Ihr Auftrag kommt, verkürzt sich Ihre Wartezeit spürbar. Eine ehrliche Zeitschiene geben wir im Erstgespräch.
Nein. Wir koordinieren die organisatorischen Schritte und arbeiten mit den zuständigen Stellen zusammen. Eine aufenthaltsrechtliche Rechtsberatung leisten wir bewusst nicht - dafür sind Behörden und fachkundige Berater zuständig.
Meist nicht: Viele besitzen eine EU-Staatsbürgerschaft und damit volle Freizügigkeit - kein Visum, oft nicht einmal eine gesonderte Arbeitserlaubnis. Das ermöglicht den Schnelleinsatz.
Dann ist niemand eingereist und Ihnen sind keine Kosten entstanden - Sie zahlen erst am ersten Arbeitstag. Wir bereiten Anträge sorgfältig vor, gerade um das zu vermeiden.
Der rechtliche Rahmen klingt komplizierter, als er für Sie ist - den Großteil koordinieren wir. Wer eine Stelle besetzen will, spricht jetzt mit uns. Wir melden uns innerhalb von einem Werktag.